Allgemeine Geschäftgsbedingungen
Bitte wählen Sie die spezifischen Geschäftsbedignungen für den Dienstleistungstyp:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting
Bei Bestellung eines Produkts von Blogstrasse.de, kommt der folgende Hosting-Vertrag zwischen dem Käufer (Kunde) und dem Internetbüro Daniel Fiene (Anbieter) zustande.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz
für die Speicherung einer Website des Kunden (Host Providing).
(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Website des
Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
(3) Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die bei Bestellung
vereinbarte Menge (in Megabyte, MB) Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung,
der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es
sich nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters
oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt
ist.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website des Kunden im
World Wide Web weltweit abrufbar ist.
(3) Der Anbieter trägt des weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die
Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs.
1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz zur Speicherung einer Website und zur Vornahme von Änderungen
an dieser Website nutzen kann.
(4) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß
§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten
an den Kunden, die nach der Einrichtung des Speicherplatzes mitgeteilt werden.
Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit,
sein Kennwort zu ändern.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß §
2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter
von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß §
2 Abs. 4 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche
Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten
nicht die Personen, die den Internet-Anschluss, der Gegenstand dieses Vertrages
ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung,
Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter
verstößt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich
welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren,
die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert
hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter
von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig
freizustellen.
§ 4 Sperrung von Inhalten
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
§ 5 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach
Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2,
(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung
zu zahlen, die im Bestellformular fixiert wurde. Die Pauschalvergütung
umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und
2 dieses Vertrages.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen
Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach
Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der
Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt,
wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung quartalsweise in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
§ 7 Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes
haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§
536 ff. BGB).
(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen
zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei
Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung
gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Host-Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b
BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt
den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den
Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und
3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß
§ 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt
Münster als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit
durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen unberührt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainregistrierung
Bei Bestellung eines Produkts von Blogstrasse.de, kommt der folgende Domainregistrierung-Vertrag zwischen dem Käufer (Kunde) und dem Internetbüro Daniel Fiene (Anbieter) zustande, wenn die Leistung die Registrierung mindestens einer Domain beinhaltet.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Kunde wünscht die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains
zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages ist die Registrierung
der vom Kunden gewünschten Domains durch den Anbieter und die Aufrechterhaltung
der Registrierung.
(2) Die Namen der gewünschten Domains werden in dem Bestellformular fixiert.
(3) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung von Speicherplatz
für die Speicherung einer Website des Kunden und die Bereitstellung von
Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die
vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.
(2) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages
ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben
sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains bei
der DENIC e.G. bzw.
der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen.
(3) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 2 dieses Vertrages
ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben
sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen
hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat der Anbieter nicht.
(4) Rückfragen, die der Anbieter nach der Domain-Anmeldung (§ 2 Abs.
2 dieses Vertrages) von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird
der Anbieter zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten.
(5) Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains
schuldet der Anbieter nicht.
(6) Nach der Anmeldung ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber den zuständigen
Vergabestellen alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung
der Domains aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, d. h. die
tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet der Anbieter
nicht.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen
auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen
geprüft.
Der Kunde versichert, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung
von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben.
(2) Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung
oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen
Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet,
den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen
Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer
der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen
der zuständigen Vergabestellen anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen
und Vergabebestimmungen der Vergabestellen sind auf den Webseiten der Vergabestellen
im Internet abrufbar.
§ 4 Eintragung der Domains
(1) Für die Eintragung der Domains bei den zuständigen
Vergabestellen ist jeweils eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner
- "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.
(2) Nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muss der "Admin-C"
in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen
wird und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der "Admin-C"
ist nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. für die Domain rechtlich
verantwortlich, wenn der Kunde nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland
keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Als Admin-C soll für sämtliche Domains gemäß §
1 Abs. 2 dieses Vertrages die im Bestellformular genannte Person eingetragen
werden.
§ 5 Vergütung; Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für jede
vertragsgegenständliche Domain (§ 1 Abs. 2 dieses Vertrages) eine
jährliche Pauschalvergütung zu zahlen, wie dies in der Bestellung
vereinbart wurde. In Verbindung mit einem Hosting-Vertrag kann die Vergütung
bereits in der Vergütung des Hostings mit einbegriffen sein. Die genauen
Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular fixiert.
(2) Die Pauschalvergütung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages
umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und
2 dieses Vertrages.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß
den §§ 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe
der Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung
auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(3) Der Kunde versichert, dass er über die vertragsgegenständlichen
Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung,
Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstößt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich
welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren,
die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet
einstellt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den
Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig
freizustellen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Domain-Beschaffungs-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§
126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen Monaten
zum Quartalsende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den
Anbieter insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages
nachhaltig verletzt;
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung
gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages nicht nachkommt.
(4) Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter verpflichtet, alle Erklärungen
abzugeben, die der Kunde benötigt, um Änderungen an den Domain-Eintragungen
bei den zuständigen Vergabestellen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass Erklärungen des Anbieters benötigt werden,
um Änderungen an den Angaben zum technischen Ansprechpartner ("Tech-C"),
an den eingetragenen Name Servern, am Zonenverwalter ("Zone-C") sowie
an der Rechnungsanschrift ("Billing Contact") vorzunehmen.
(5) Die Verpflichtungen des Anbieters gemäß § 7 Abs. 4 dieses
Vertrages bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen
aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt
Münster als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit
durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen unberührt.
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